AGSA zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz

Seit dem 27. Juni 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Wir begrüßen das Gesetz als Zeichen einer modernen offenen Gesellschaft. Das Verbot der Mehrfachstaatsangehörigkeit ist abgeschafft und die Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt worden. Unter besonderen Voraussetzungen ist die Einbürgerung bereits nach 3 Jahren möglich. Für die Gastarbeiter-/ Vertragsarbeitnehmergeneration wird die Einbürgerung durch die Reduzierung der Anforderungen an die Sprachkenntnisse und den Verzicht auf einen Einbürgerungstest erheblich erleichtert, was deren Lebensleistung würdigt und respektiert.


Insgesamt sind die Regeln zur Sicherung des Lebensunterhalts verschärft worden. Engagierte aus unseren Mitgliedsorganisationen zeigen sich besorgt, dass Personen, die die Inanspruchnahme von Leistungen nicht zu vertreten haben, mit dem neuen Gesetz eine Benachteiligung erfahren könnten – z.B. behinderte Menschen und Frauen. Wie steht es beispielsweise um pflegende Angehörige, die in der Regel Frauen sind, wie steht es um Rentnerinnen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, aber auch alleinerziehende Mütter, die wegen der von ihnen ausgeübten Familienpflegezeit auf ergänzende Leistungen angewiesen sind? Wir hoffen, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht für Leistungsbezug in unverschuldeten Lebenssituationen hier auf jeden Fall nachreguliert – oder aber unmissverständlicher auslegt wird.

Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes hält die Seite einbürgerung.de der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Antirassismusbeauftragten, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, alle wichtigen Informationen für den Weg zum deutschen Pass bereit. U.a. ein Quickcheck, Video zum Ablauf, FAQs zu den Voraussetzungen, Broschüren im Download u.v.m. stehen dort bereit.

 

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